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EG-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich.

Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.

Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt von Konformitätserklärungen sind in den Normen EN ISO/IEC 17050-1:2004 und EN ISO/IEC 17050-2:2004 sowie im „Blue Guide“ der Europäischen Kommission enthalten.

Einige EG-Richtlinien (z. B. die Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, ATEX-Produktrichtlinie) geben vor, dass die EG-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die EG-Konformitätserklärung Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

 
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